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   BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92   

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BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92 (https://dejure.org/1993,2077)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1993 - 7 RAr 98/92 (https://dejure.org/1993,2077)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1993 - 7 RAr 98/92 (https://dejure.org/1993,2077)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 236
  • NZS 1994, 25
  • FamRZ 1994, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 96/79
    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92
    Die Verweisung auf das Steuerrecht ist jedoch nur rein begrifflich erfolgt (Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand: Juni 1993, § 111 Anm. 5; Gagel, Komm zum AFG, Stand: November 1992, § 111 RdNr. 14); sie ist keineswegs so zu verstehen, daß sich der Sozialgesetzgeber bei der Gewährung sozialer Leistungen uneingeschränkt an die Regelungen des Steuergesetzgebers anhängen wollte (so schon zu § 111 Abs. 2 AFG: BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4 und BSGE 65, 214 == SozR 4100 § 111 Nr. 10; BSG. Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 96/79 - unveröffentlicht).

    Damit war klargestellt, daß die speziell steuerrechtlichen Vergünstigungen des § 32 Abs. 5 EStG aF bei der Bemessung des Alg nicht (mehr) zur Auswirkung gelangen sollten (so die bereits zitierte Entscheidung des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 96/79 - ebenso Schönefelder/Kranz/Wanka, aaO, 4. Lieferung August 1976, § 111 RdNr. 14), Für die Nachfolgeregelung des § 32 Abs. 3 EStG kann nichts anderes gelten; das Fehlen der Verweisung in § 111 Abs. 1 Nr. 1 AFG auf diese Vorschrift kann mithin nur bedeuten, daß Kinder bei der Bemessung des Alg nur Berücksichtigung finden sollen, solange die Personenstands- und steuerrechtlichen Voraussetzungen, die zur Eintragung in die Lohnsteuerkarte führen, auch tatsächlich vorliegen.

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92
    In diesem Umfange besteht für ein Leistungsbegehren kein Rechtsschutzbedürfnis (BSGE 48, 33 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 59, 227 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 5. Aufl. 1993, § 54 RdNr. 37).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92
    In diesem Umfange besteht für ein Leistungsbegehren kein Rechtsschutzbedürfnis (BSGE 48, 33 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 59, 227 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 5. Aufl. 1993, § 54 RdNr. 37).
  • BSG, 07.02.1985 - 9a RVs 2/84

    Hilflosigkeit von minderjährigen dialysebehandelten Nierenkranken - Änderung des

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92
    Allein auf dieses Älterwerden durfte der angegriffene Verwaltungsakt gestützt werden, denn das bis zum 12. März 1991 gegebene Alter der Tochter des Klägers war damals für die jetzt (teilweise) aufzuhebende Entscheidung erheblich (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 13).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87

    Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92
    Die Verweisung auf das Steuerrecht ist jedoch nur rein begrifflich erfolgt (Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand: Juni 1993, § 111 Anm. 5; Gagel, Komm zum AFG, Stand: November 1992, § 111 RdNr. 14); sie ist keineswegs so zu verstehen, daß sich der Sozialgesetzgeber bei der Gewährung sozialer Leistungen uneingeschränkt an die Regelungen des Steuergesetzgebers anhängen wollte (so schon zu § 111 Abs. 2 AFG: BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4 und BSGE 65, 214 == SozR 4100 § 111 Nr. 10; BSG. Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 96/79 - unveröffentlicht).
  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92
    Die Verweisung auf das Steuerrecht ist jedoch nur rein begrifflich erfolgt (Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand: Juni 1993, § 111 Anm. 5; Gagel, Komm zum AFG, Stand: November 1992, § 111 RdNr. 14); sie ist keineswegs so zu verstehen, daß sich der Sozialgesetzgeber bei der Gewährung sozialer Leistungen uneingeschränkt an die Regelungen des Steuergesetzgebers anhängen wollte (so schon zu § 111 Abs. 2 AFG: BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4 und BSGE 65, 214 == SozR 4100 § 111 Nr. 10; BSG. Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 96/79 - unveröffentlicht).
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

    Grenzen gesetzlicher Individualisierung durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 17, 1, 23; 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 90, 226, 237, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4, stRspr).

    Diese Grenzen liegen dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte fehlt (BVerfGE 90, 236, 239 [BVerfG 23.03.1994 - 1 BvL 8/85] = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 mwN).

    Maßgeblich für diese Leistungskürzung war die angespannte Finanzlage des Bundes und der BA sowie die Überzeugung des Gesetzgebers, daß eine ansonsten unumgängliche Beitragserhöhung nicht in Betracht komme (BT-Drucks 10/335, S 84 f; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 4).

    Der Gesetzgeber hat also - bei schwieriger Finanzlage der BA - mit der Beibehaltung des erhöhten Leistungssatzes von 68 vH bzw 58 vH (bzw ab 1. Januar 1994 67 vH und 57 vH) Arbeitslose mit Kindern privilegieren wollen (so ausdrücklich auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 4).

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen der ihm eingeräumten Gestaltungsfreiheit nur dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher Sachverhalte fehlt (BVerfGE 90, 236, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 76/94

    Arbeitslosenversicherung - Beitragsrecht - Leistungsrecht

    Wie der Senat wiederholt herausgestellt hat, ist eine Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der Kläger sein Klageziel mit der Anfechtungsklage erreichen kann (BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 134 Nr. 29; SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 und § 103 Nr. 3).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

    Diese Grenzen liegen dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte fehlt (BVerfGE 90, 236, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 mwN).

    Es ist vielmehr grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (vgl BVerfGE 90, 236, 239 = SozR 3-4100 § 1 11 Nr. 4, stRspr).

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur stets in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (vgl BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 157; Beschlüsse vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 464/81 ua - BVerfGE 67, 70, 85 f und vom 23. März 1994 - 1 BvL 8/85 - BVerfGE 90, 236, 239 mwN; stRspr).
  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 AL 29/11

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende

    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, dass es sich um Abzüge handeln muss, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind ( BSG v. 24.07.1997, 11 RAr 45/96 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 7; BSGE 51, 10, 16 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend Bundesverfassungsgericht SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79, 14, 19f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).
  • BSG, 11.11.1993 - 7/9b RAr 16/92

    Übernahme der Kosten von Mittagsmahlzeiten durch die BA während beruflicher

    Bei erfolgreicher Anfechtung würde die von der Beklagten im ursprünglichen Bewilligungsbescheid vom 15. November 1989 ua übernommene Verpflichtung zur Kostenübernahme für Mittagsmahlzeiten wiederaufleben; insoweit besteht für ein Leistungsbegehren kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 9. September 1993 - 7 RAr 98/92 - mwN).
  • SG Kassel, 29.04.1998 - S 12 KR 1248/97

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - sozialrechtliche Behandlung von einmalig

    Diese Grenzen liegen dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte fehlt (BVerfGE 90, 236, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03

    Arbeitslosenversicherung

    Das Sozialgericht hat zu Recht auf die durch das Bundessozialgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Vorschrift hingewiesen (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 4).
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